Staatsanwaltschaft Gera
Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)
831 Js 27901/22
Mit Entscheidung des Amtsgerichts Gotha vom 22.03.2024, Az.: 831 Js 27901/22 wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß §§ 73, 73c StGB in Höhe von 22.197,52 Euro angeordnet.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Auf dem Privatgirokonto der Einziehungsbetroffenen bei der Deutsche Kreditbank AG, IBAN: DE42 1203 0000 1083 2314 54, gingen im Zeitraum vom 19.08.2022 bis 26.09.2022 neun Gutschriften von Privatpersonen im In- und Ausland in Höhe von insgesamt 25.392,51 Euro ein, welche die Beschuldigte jeweils zeitnah an eine lettische Kontoverbindung einer Kryptohandelsbörse weiterleitete, sowie weitere 8.000 Euro an ein Konto ihres Ehemanns. Ab dem 26.09.2022 gingen vier weitere Überweisungen in Höhe von 17.590 Euro auf dem Konto der Beschuldigten ein.
Die Geldbeträge stammen aus durch unbekannt gebliebene Täter begangenen Betrugstaten, unter anderem im Zusammenhang mit Phishing und Love Scam.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/media/tmmjv_staatsanwaltschaft/Themen/Geschaedigte/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf
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