Aktenzeichen: 1 IN 18/25
Kaiserslautern, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Kaiserslautern hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sports Vision KL GmbH eine bedeutende Entscheidung getroffen. Um 10:45 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu stabilisieren und die Insolvenzmasse zu sichern.
Die Sports Vision KL GmbH, mit Sitz in der Augustastraße 75-77, 67655 Kaiserslautern, ist unter HRB 33508 beim Amtsgericht Kaiserslautern eingetragen. Geschäftsführend tätig ist Thorben Hennig, wohnhaft in Timmendorfer Strand.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Einschränkungen
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Kleinschmidt aus Frankfurt am Main bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, deren wirtschaftliche Lage zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Mit der gerichtlichen Anordnung sind für die Sports Vision KL GmbH folgende Maßnahmen verbunden:
- Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Schuldner der Gesellschaft dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen müssen sämtliche Forderungen ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden.
- Der Insolvenzverwalter erhält das Recht, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und Gläubiger benachteiligt werden.
Einsicht in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss inklusive der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaiserslautern – Insolvenzgericht – eingesehen werden.
Ausblick auf die weitere Entwicklung
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt für den weiteren Verlauf des Verfahrens gesetzt. Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Die nächsten Wochen werden zeigen, wie sich das Verfahren weiterentwickelt.