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nhb video GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Geschäftstätigkeit unter gerichtlicher Aufsicht

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67g IN 29/25

Hamburg, 30. Januar 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der nhb video GmbH eine weitreichende Entscheidung getroffen. Um 18:35 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.

Die nhb video GmbH, mit Sitz in der Susannenstraße 29, Hamburg, ist unter HRB 61617 beim Amtsgericht Hamburg eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Matthias Rewig und Michael Werner Vitzthum vertreten. Das Unternehmen ist auf die Produktion von Videoinhalten und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Einschränkungen für die Schuldnerin

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck aus Hamburg bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu bewerten und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Mit der gerichtlichen Anordnung treten für die nhb video GmbH erhebliche Einschränkungen in Kraft:

  • Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.
  • Schuldner der nhb video GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen müssen sämtliche Forderungen ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorübergehend ausgesetzt.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Diese Maßnahmen sollen eine unkontrollierte Veränderung der finanziellen Lage verhindern und sicherstellen, dass sämtliche Vermögenswerte in der Insolvenzmasse erhalten bleiben.

Prüfung der wirtschaftlichen Lage und Zukunftsperspektiven

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftlichen Verhältnisse der nhb video GmbH eingehend analysieren. Dabei wird insbesondere geprüft, ob eine Sanierung möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.

Nächste Schritte und Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin sowie deren Gläubiger haben die Möglichkeit, die Entscheidung binnen zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg anzufechten.

Mit dieser Anordnung hat das Insolvenzgericht einen entscheidenden Schritt für den weiteren Verlauf des Verfahrens gesetzt. Ob die nhb video GmbH eine Zukunft hat oder auf eine Abwicklung zusteuert, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

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