Aktenzeichen: 33 IN 4/25
Goslar, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Goslar hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH eine weitreichende Entscheidung getroffen. Um 10:10 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet, um eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen und die Insolvenzmasse zu sichern.
Die Mila Carconcept GmbH, mit Sitz in der Dörntener Straße 20, 38644 Goslar, ist unter HRB 205727 im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig eingetragen. Geschäftsführer ist Ladislaus Mikos, wohnhaft in Goslar.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Einschränkungen für die Schuldnerin
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Neugebauer aus Salzgitter bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die finanzielle Lage des Unternehmens zu analysieren, das Vermögen zu sichern und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung zu prüfen.
Mit der gerichtlichen Anordnung sind für die Mila Carconcept GmbH folgende Maßnahmen verbunden:
- Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Schuldner der Mila Carconcept GmbH werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und Gläubigerinteressen gefährdet werden.
Rechtsmittelbelehrung und weitere Schritte
Die Schuldnerin sowie deren Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Goslar einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ausblick auf den weiteren Verlauf
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wesentlicher Schritt zur Stabilisierung des Unternehmens und zur Klärung der finanziellen Lage gesetzt. Ob eine Sanierung angestrebt wird oder eine geordnete Abwicklung notwendig ist, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.