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Merz & Pabst Cars & More GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Maßnahmen zur Vermögenssicherung eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 16 IN 55/25

Esslingen, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Esslingen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Merz & Pabst Cars & More GmbH eine wegweisende Entscheidung getroffen. Um 09:30 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um eine unkontrollierte Veränderung der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern und den weiteren Verfahrensverlauf zu sichern.

Die Merz & Pabst Cars & More GmbH, mit Sitz in der Zementwerk 13, Nürtingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 737581 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Dennis Monninger vertreten. Die Gesellschaft, die im Automobilbereich tätig ist, steht nun unter gerichtlicher Aufsicht, während geprüft wird, ob eine Fortführung des Betriebs möglich ist oder eine geordnete Abwicklung droht.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Beschränkungen für die Schuldnerin

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Illig aus Stuttgart bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, deren wirtschaftliche Lage zu analysieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Mit der gerichtlichen Anordnung sind für die Schuldnerin erhebliche Einschränkungen verbunden:

  • Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin unterliegen der Kontrolle des Insolvenzverwalters – die Geschäftsführung darf darüber nicht mehr verfügen.
  • Schuldner der Merz & Pabst Cars & More GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen sind sämtliche Forderungen und eingehenden Gelder ausschließlich durch den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt.

Darüber hinaus ist der Insolvenzverwalter ermächtigt, Sonderkonten für die Insolvenzmasse einzurichten und darüber zu verfügen. Diese Maßnahme dient der geordneten Verwaltung der finanziellen Mittel im Insolvenzverfahren.

Überprüfung der wirtschaftlichen Lage und Unternehmensfortführung

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zudem die Aufgabe, die Bücher und Geschäftsunterlagen der Schuldnerin zu prüfen sowie betriebliche Nachforschungen anzustellen. Dazu ist er berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Gesellschaft zu betreten.

Ein zentraler Aspekt seiner Prüfung ist die Bewertung der Fortführungsperspektiven der Merz & Pabst Cars & More GmbH. Sollte eine Sanierung möglich sein, könnten Maßnahmen zur Umstrukturierung und Stabilisierung des Unternehmens eingeleitet werden.

Rechtsmittelbelehrung und nächste Schritte

Die Schuldnerin sowie deren Gläubiger haben die Möglichkeit, die Entscheidung binnen zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Esslingen anzufechten.

Die Veröffentlichung dieses Beschlusses im elektronischen Informationssystem bleibt bestehen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Mit dieser Anordnung hat das Insolvenzgericht einen entscheidenden Grundstein für den weiteren Verlauf des Verfahrens gelegt. Ob das Unternehmen eine Zukunft hat oder ob es zur Abwicklung kommt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

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