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KSliving GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Einschränkungen für Verfügungen angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 35 IN 23/25

Gifhorn, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Gifhorn hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KSliving GmbH eine bedeutende Entscheidung getroffen. Um 09:24 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Unternehmensvermögen zu sichern und den weiteren Verlauf des Verfahrens zu strukturieren.

Die KSliving GmbH, mit Sitz in der Hopfenstraße 13, 31224 Peine, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 201035 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Reinhard Kellner und Jens Segler vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Auswirkungen für die Schuldnerin

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Boris Freiherr von der Bussche aus Dannenberg (Elbe) bestellt. Seine Aufgabe ist es, die finanzielle Lage der Schuldnerin zu prüfen, das Vermögen zu sichern und eine geregelte Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens zu koordinieren.

Mit der gerichtlichen Anordnung treten für die KSliving GmbH folgende Einschränkungen in Kraft:

  • Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Schuldner der KSliving GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen sind alle Forderungen ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte dem Insolvenzverfahren entzogen werden und eine geordnete Verteilung der Insolvenzmasse sichergestellt wird.

Einsicht in den vollständigen Beschluss und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Gifhorn eingesehen werden.

Die Schuldnerin sowie deren Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Gifhorn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Ausblick auf den weiteren Verlauf

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde eine wesentliche Grundlage für den weiteren Verfahrensverlauf geschaffen. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

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