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Interview mit Anlegerschützer Thomas Bremer: „Anleger sollten den Beratungsprozess genau prüfen“

dudu19 (CC0), Pixabay

Redaktion: Herr Bremer, nach unseren Recherchen gehörte die BIT Treuhand AG zu den wichtigsten Vertriebspartnern der DEGAG. Nun steht das Unternehmen im Verdacht, sich geweigert zu haben, auf hohe Provisionsforderungen zugunsten einer Restrukturierung zu verzichten. Wie bewerten Sie das?

Thomas Bremer: Nun, das ist eine sehr brisante Angelegenheit. Sollte es tatsächlich so gewesen sein, dass die BIT Treuhand AG eine Einigung verhindert hat, dann hat sie sich damit letztlich gegen die Anleger gestellt – also genau gegen diejenigen, die ihr über Jahre hinweg das Geschäft ermöglicht haben. Das dürfte bei vielen Betroffenen für Kopfschütteln sorgen.

Redaktion: Welche Folgen könnte diese Entscheidung für die BIT Treuhand AG haben?

Thomas Bremer: Kurzfristig wohl keine positiven. Finanziell dürfte das Unternehmen kaum profitieren, denn eine Insolvenz der DEGAG bedeutet nicht automatisch, dass die BIT Treuhand AG ihr Geld bekommt. Allerdings könnte es sein, dass sie sich durch ihre Haltung eine bessere Rangstellung im Insolvenzverfahren sichern wollte – was dann zu Lasten der Anleger gehen würde.

Redaktion: US-Präsident Trump hat einmal gesagt: „It’s just business.“ Ist das hier auch einfach nur knallhartes Geschäftsdenken?

Thomas Bremer: Möglich. Aber selbst wenn wirtschaftliche Zwänge eine Rolle spielen, stellt sich die Frage: Was bringt dieses Vorgehen der BIT Treuhand AG wirklich ein? Anleger und Vertriebspartner sind auf Vertrauen angewiesen. Wenn eine Treuhandgesellschaft sich gegen die Interessen der Anleger stellt, wird das langfristig auch ihrem eigenen Ruf und ihrer Geschäftsgrundlage schaden.

Redaktion: Was raten Sie den betroffenen Anlegern?

Thomas Bremer: Ich kann nur dringend empfehlen, den Beratungsprozess anwaltlich überprüfen zu lassen. Unsere Untersuchungen mit ig-degag.verbraucherschutzforum.berlin zeigen, dass 95 % der Beratungen nicht den Vorgaben des Bundesgerichtshofs entsprechen. Das heißt, in vielen Fällen könnte eine Haftung des Beraters in Frage kommen.

Redaktion: Was bedeutet das konkret?

Thomas Bremer: Anleger sollten sich juristisch beraten lassen und prüfen, ob sie Ansprüche gegen ihren Berater geltend machen können. Ich gehe davon aus, dass ein Unternehmen wie die BIT Treuhand AG über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt, die solche Fälle abdecken sollte. Falls nicht, wäre ihr Handeln aus meiner Sicht grob fahrlässig.

Redaktion: Herr Bremer, vielen Dank für das Gespräch.

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