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Insolvenzantrag der Flammings- und Flammbräu UG mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 63 IN 10/22

Saarbrücken, 30. Januar 2025 – Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Flammings- und Flammbräu UG eine endgültige Entscheidung getroffen: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Gleichzeitig wurden die seit dem 22. Juni 2022 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Die Flammings- und Flammbräu UG, mit Sitz in der Im Almet 63, Saarbrücken, ist unter HRB 101558 im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken eingetragen und wird von Geschäftsführerin Tanja Walther vertreten.

Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse

Der am 24. Februar 2022 gestellte und am 8. März 2022 beim Gericht eingegangene Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde nun endgültig durch Beschluss vom 30. Januar 2025 abgewiesen. Grund hierfür ist, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, entfallen sämtliche zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen, die seit Juni 2022 in Kraft waren. Damit erlischt auch die Kontrolle über das Unternehmensvermögen durch das Insolvenzgericht.

Rechtsmittelbelehrung – Möglichkeit zur Beschwerde

Die Schuldnerin hat die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung bzw. – falls die öffentliche Bekanntmachung im Internet erfolgt – zwei Tage nach Veröffentlichung.

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, einzureichen. Alternativ kann sie zu Protokoll der Geschäftsstelle oder als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur übermittelt werden. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig.

Ausblick

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist die Flammings- und Flammbräu UG auf sich allein gestellt. Ohne Insolvenzverfahren bleiben offene Verbindlichkeiten bestehen, und Gläubiger müssen andere rechtliche Wege zur Durchsetzung ihrer Forderungen beschreiten.

Diese Entscheidung markiert das Ende eines langwierigen Verfahrens, das über zweieinhalb Jahre andauerte. Ob die Gesellschaft in irgendeiner Form fortbestehen kann oder endgültig aus dem Wirtschaftsleben ausscheidet, bleibt nun der weiteren Entwicklung überlassen.

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