Aktenzeichen: 2 IN 42/25
Regensburg, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Regensburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Graf Lerchenfeld Quartier GmbH & Co. KG eine bedeutende Entscheidung getroffen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten.
Die Graf Lerchenfeld Quartier GmbH & Co. KG, mit Sitz in Köfering, Im Schlosshof 3, ist unter HRA 9617 im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg eingetragen. Sie wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin Graf Lerchenfeld Quartier Projektentwicklungsgesellschaft mbH vertreten, deren Geschäftsführer Markus Dirnberger und Michael Stark sind.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Auswirkungen für die Schuldnerin
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Daniel Barth aus Regensburg bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die finanzielle Lage zu analysieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Mit der gerichtlichen Anordnung treten folgende Maßnahmen in Kraft:
- Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Die Einziehung von Außenständen unterliegt der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und Gläubigerinteressen gefährdet werden.
Rechtsmittelbelehrung und weitere Schritte
Die Schuldnerin sowie deren Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Regensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Ausblick auf den weiteren Verlauf
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde eine wesentliche Grundlage für den weiteren Verfahrensverlauf geschaffen. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.