Aktenzeichen: 8 IN 40/24
Osterode am Harz, 31. Januar 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alten- und Pflegeheim Stein GmbH hat das Amtsgericht Osterode am Harz eine weitere Maßnahme zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde über die bereits am 24. Januar 2025 um 12:30 Uhr angeordnete vorläufige Verwaltung hinaus eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen erteilt.
Die Alten- und Pflegeheim Stein GmbH, mit Sitz in der von-Eichendorff-Straße 1, 37539 Bad Grund (Harz), ist im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 130827 eingetragen. Vertreter der Gesellschaft ist Jürgen Ucab-Stein.
Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit dieser Entscheidung erhält der vorläufige Insolvenzverwalter zusätzliche Handlungsspielräume, um im Interesse der Insolvenzmasse tätig zu werden. Die genauen Befugnisse sind aus dem vollständigen Beschluss ersichtlich, der in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann.
Diese Maßnahme dient dazu, den geordneten Ablauf des Insolvenzverfahrens sicherzustellen und mögliche Maßnahmen zur Fortführung oder geordneten Abwicklung des Unternehmens vorzubereiten.
Ausblick und weitere Schritte
Mit dieser erweiterten Einzelermächtigung kann der vorläufige Insolvenzverwalter weitreichendere Entscheidungen treffen, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung eingeleitet werden muss.
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