Aktenzeichen: 47 IN 7/25
Bückeburg, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Bückeburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DLZ – Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH eine bedeutende Entscheidung getroffen. Um 09:37 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens sicherzustellen und die Insolvenzmasse zu sichern.
Die DLZ – Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, mit Sitz in der Arndtstraße 20, 30167 Hannover, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 202906 eingetragen. Geschäftsführender Vertreter ist Frank Junker, wohnhaft in Hannover.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin und Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Dipl.-Wirtschaftsjuristin Zekira Fuest aus Hannover bestellt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu analysieren, das Vermögen zu sichern und eine mögliche Sanierung oder Abwicklung vorzubereiten.
Mit der gerichtlichen Anordnung treten folgende Einschränkungen für die Schuldnerin in Kraft:
- Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig.
- Schuldner der DLZ – Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und die Gläubigerinteressen gefährdet werden.
Einsicht in den vollständigen Beschluss und Rechtsmittelbelehrung
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bückeburg eingesehen werden.
Die Schuldnerin sowie ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bückeburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Ausblick auf den weiteren Verlauf
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein bedeutender Schritt zur Stabilisierung des Unternehmens und Klärung der finanziellen Lage gesetzt. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Fortführung des Unternehmens realisierbar ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.