Dark Mode Light Mode

Daresourcing GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Einschränkungen für Verfügungen und Zahlungen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67a IN 408/24

Hamburg, 30. Januar 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Daresourcing GmbH eine weitreichende Entscheidung getroffen. Um 13:54 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu stabilisieren und die Insolvenzmasse zu sichern.

Die Daresourcing GmbH, mit Sitz in der Heilwigstraße 21, Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178199 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer David Ellmer vertreten. Das Unternehmen ist auf die Beschaffung produktionsrelevanter Materialien spezialisiert, insbesondere für die Automobilindustrie, sowie für die Chemie-, Möbel- und Textilbranche.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Verfügungsbeschränkungen

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Borchert aus Hamburg bestellt. Ihm obliegt es, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen, dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie die weiteren Schritte des Verfahrens vorzubereiten.

Mit der gerichtlichen Anordnung sind für die Daresourcing GmbH folgende Maßnahmen verbunden:

  • Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Den Schuldnern der Daresourcing GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen und eingehenden Gelder ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorerst ausgesetzt.

Diese Schritte dienen dem Schutz der Insolvenzmasse und sollen verhindern, dass Vermögenswerte dem Verfahren entzogen werden oder unkontrollierte Zahlungen erfolgen.

Ausblick auf den weiteren Verlauf

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Gleichzeitig dürfte sich entscheiden, ob das Unternehmen fortgeführt, saniert oder abgewickelt wird.

Mit der heutigen Entscheidung hat das Amtsgericht Hamburg eine zentrale Weichenstellung getroffen, die über die Zukunft der Daresourcing GmbH und ihrer Gläubiger maßgeblich bestimmen wird.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

CNC-Fertigung Glöckler GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Verfügungen nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters

Next Post

FIDELITAS Industrieholding GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Vermögenssicherung angeordnet