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Bundestag stärkt Mutterschutz – aber bitte nicht zu früh

congerdesign (CC0), Pixabay

Großartige Nachrichten aus dem Bundestag: Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, dürfen künftig unter bestimmten Bedingungen auf Mutterschutz hoffen – allerdings nur, wenn das Unglück ab der 13. Schwangerschaftswoche passiert. Wer sich den Verlust früher erlaubt, muss weiterhin ohne rechtlichen Schutz auskommen. Man will ja schließlich irgendwo eine Grenze ziehen.

Das Parlament war sich seiner Sache sicher: Einstimmig wurde das Gesetz beschlossen. Eine Zustimmung im Bundesrat im Februar? Reine Formsache. Denn wer könnte schon etwas dagegen haben, Frauen in einer so schweren Zeit wenigstens ein paar Wochen Schutz zu gewähren? Allerdings eben nur jenen, die es in die zweite Schwangerschaftshälfte geschafft haben.

6.000 betroffene Frauen – die anderen haben Pech gehabt

Laut Schätzungen erleiden jährlich etwa 6.000 Frauen in Deutschland eine Fehlgeburt zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Sie dürfen sich jetzt auf Mutterschutz berufen – also eine Regelung, die eigentlich selbstverständlich sein sollte. Doch all jene Frauen, die ihr Kind schon in den ersten zwölf Wochen verlieren? Nun ja, dumm gelaufen. Sie dürfen weiterhin direkt zurück an den Arbeitsplatz, als sei nichts geschehen.

Warum diese Unterscheidung? Ganz einfach: Frühere Fehlgeburten sind offenbar weniger schlimm. Zumindest aus gesetzgeberischer Sicht. Schließlich war das Kind ja noch nicht „so richtig da“ – da kann man ja auch keine große Aufregung machen. Dass Mediziner und Betroffene das womöglich anders sehen? Zweitrangig.

Ein kleiner Fortschritt – mit großen Lücken

Natürlich ist es begrüßenswert, dass der Mutterschutz überhaupt für einen Teil der Frauen ausgeweitet wird. Doch wieso müssen Betroffene überhaupt erst in einem bürokratischen System um Anerkennung ihres Leids kämpfen? Wieso wird der Mutterschutz nicht generell für alle Frauen gewährt, die eine Fehlgeburt durchmachen?

Die Antwort bleibt der Gesetzgeber schuldig. Aber immerhin: Ein kleiner Schritt für die Politik, ein halbherziger für betroffene Frauen. Bleibt zu hoffen, dass sich irgendwann jemand auch um die ersten zwölf Wochen kümmert – am besten, bevor das nächste „bahnbrechende“ Gesetz erst in ein paar Jahrzehnten kommt.

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