Aktenzeichen: 50 IN 3/25
Hildesheim, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Hildesheim hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bertram & Meyer GmbH eine weitreichende Entscheidung getroffen. Um 09:11 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet, um die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung vorzubereiten.
Die Bertram & Meyer GmbH, mit Sitz in der Lerchenkamp 52c, 31137 Hildesheim, ist unter HRB 205708 im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim eingetragen. Das Unternehmen wird von den Geschäftsführern Thomas Bertram (Bad Salzdetfurth) und Frank Meyer (Hildesheim) vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Manuel Sack aus Hannover bestellt. Seine Hauptaufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die finanzielle Lage zu analysieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Mit der gerichtlichen Anordnung treten folgende Maßnahmen für die Schuldnerin in Kraft:
- Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Schuldner der Bertram & Meyer GmbH werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Diese Maßnahmen dienen dazu, Vermögenswerte vor unkontrollierten Abflüssen zu schützen und eine geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Rechtsmittelbelehrung und weitere Schritte
Die Schuldnerin sowie ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hildesheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hildesheim eingesehen werden.
Ausblick auf den weiteren Verlauf
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde eine wesentliche Grundlage für die weitere Klärung der Unternehmenssituation geschaffen. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.