Aktenzeichen: 25 IN 12/25
Wolfsburg, 30. Januar 2025 – Das Amtsgericht Wolfsburg hat in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Automotive Design Services GmbH einen entscheidenden Schritt unternommen. Um 13:30 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet.
Damit ist die Geschäftsführerin Petra Pragst, wohnhaft in Gifhorn, Potsdamer Straße 15, nicht mehr befugt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Firmenvermögen zu verfügen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sascha Tessmann von der Kanzlei Brinkmann & Partner mit Sitz in Braunschweig bestellt.
Eingeschränkte Verfügungsbefugnis und Einzelermächtigung
Durch die gerichtliche Anordnung sind sämtliche Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurde Tessmann eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Dies verschafft ihm weitergehende Befugnisse, um das Unternehmensvermögen zu sichern und das Verfahren ordnungsgemäß zu leiten.
Aufforderung an Schuldner der Antragstellerin
Das Gericht fordert alle Schuldner der Automotive Design Services GmbH auf, ihre Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Diese Maßnahme dient dazu, eine ungerechtfertigte Vermögensverschiebung zu verhindern und sicherzustellen, dass Forderungen ausschließlich im Rahmen des Insolvenzverfahrens beglichen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Antragstellerin hat das Recht, die Entscheidung mit einer sofortigen Beschwerde anzufechten. Ebenso können Gläubiger eine Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 anzweifeln. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Wie sich das Verfahren weiterentwickelt, bleibt abzuwarten – mit der aktuellen Entscheidung ist jedoch ein wichtiger Meilenstein erreicht.