Das Amtsgericht Chemnitz hat am 29. Januar 2025 um 18:01 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der JuSchoTrans GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die künftige Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung des Unternehmens vorzubereiten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Krause von der Kanzlei Wille Insolvenzverwalter Rechtsanwälte in Chemnitz bestellt. Ihm obliegt es, die Unternehmensführung zu überwachen und sicherzustellen, dass das Vermögen der Schuldnerin im Interesse der Gläubiger erhalten bleibt. Sämtliche Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind fortan nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.
Zur weiteren Absicherung der Insolvenzmasse wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter das Recht eingeräumt, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin auf ein eigens eingerichtetes Sonderkonto einzuziehen. Zudem dürfen Drittschuldner nur noch an ihn leisten, sofern er nicht ausdrücklich Zahlungen an die Schuldnerin genehmigt.
Die JuSchoTrans GmbH mit Sitz in Hainichen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 34953, steht als Transportunternehmen vor finanziellen Herausforderungen, die eine gerichtliche Intervention erforderlich machten. Um den Zustand des Unternehmens genau zu analysieren, wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte von Behörden, Banken, Steuerberatern sowie weiteren relevanten Stellen einzuholen.
Darüber hinaus wurden alle gegen die JuSchoTrans GmbH eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest- und einstweiliger Verfügungen, vorübergehend eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind bis auf Weiteres untersagt.
Mit diesen weitreichenden Maßnahmen ist der Grundstein für die weitere Prüfung des Insolvenzverfahrens gelegt. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Sanierung des Unternehmens in Betracht kommt oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz eingesehen werden.