Das Amtsgericht Gifhorn hat am 30. Januar 2025 um 09:42 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GERM Gebäudetechnik GmbH & Co. KG eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit soll das Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen geschützt und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung geprüft werden.
Die in Meinersen ansässige Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRA 202587, wird durch die HD Projekt Verwaltungs-GmbH als Gesellschafterin vertreten. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Hikmet Demir. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingo Thurm von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH in Hannover bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und zu verwalten sowie die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu analysieren.
Darüber hinaus wurden die Schuldner der GERM Gebäudetechnik GmbH & Co. KG dazu verpflichtet, sämtliche Zahlungen oder sonstige Leistungen nur noch unter Berücksichtigung dieses Beschlusses zu erbringen. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen.
Die gerichtliche Anordnung stellt einen wichtigen Schritt zur Klärung der weiteren Vorgehensweise dar. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Gifhorn eingesehen werden. Gläubiger sowie die Antragsgegnerin selbst haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.