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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schreier Bau GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Geschäfts-Nr.: 9 IN 79/25

Darmstadt, 29. Januar 2025 – Das Amtsgericht Darmstadt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schreier Bau GmbH & Co. KG eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Maßnahme trat am heutigen Tag um 18:00 Uhr in Kraft.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche mit Kanzleisitz in Darmstadt bestellt. Ihm wurden umfassende Befugnisse zur Sicherung der Insolvenzmasse erteilt. Insbesondere dürfen Verfügungen der Antragstellerin nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden. Zudem wurde den Schuldnern des Unternehmens untersagt, Zahlungen direkt an die Antragstellerin zu leisten.

Weiterhin erhielt der vorläufige Insolvenzverwalter das Recht, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zur Verwaltung der Insolvenzmasse wurde ihm die Einrichtung eines gesonderten Insolvenzsonderkontos gestattet, das den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.02.2019, IX ZR 47/18) entspricht.

Zusätzlich wurden Finanzbehörden, Banken, Sparkassen sowie das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle relevanten Auskünfte über die geschäftlichen Verbindungen zur Insolvenzschuldnerin zu erteilen und, falls erforderlich, entsprechende Unterlagen bereitzustellen.

Die vollständige gerichtliche Anordnung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt eingesehen werden.

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