Das Amtsgericht Cuxhaven hat am 21. Januar 2025 um 12:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Burdewick-Steffens GmbH & Co. KG eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.
Die in Lamstedt ansässige Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRA 204921, wird durch die Burdewick Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Mit der gerichtlichen Entscheidung sind sämtliche Verfügungen der Antragsgegnerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast aus Hamburg bestellt. Ihm obliegt es, die finanzielle Situation des Unternehmens zu prüfen, das verbleibende Vermögen zu sichern und sicherzustellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Gleichzeitig wurden die Schuldner der Burdewick-Steffens GmbH & Co. KG dazu aufgefordert, Zahlungen oder sonstige Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte der Insolvenzmasse entzogen werden.
Gläubiger sowie die Antragsgegnerin selbst haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung beim Amtsgericht Cuxhaven einzulegen.
Die vollständige gerichtliche Anordnung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cuxhaven eingesehen werden. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob das Unternehmen saniert oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.