Karlsruhe, 29. Januar 2025 – Das Amtsgericht Karlsruhe hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KAFOG Pizza KG eine entscheidende Wendung vollzogen. Die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO wurden aufgehoben. Dennoch bleibt die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Andrea Thiel, in ihrer Funktion befugt, über das schuldnerische Vermögen zu verfügen, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.
Die KAFOG Pizza KG, mit Sitz in der Amalienstraße 53 in Karlsruhe, hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRA 710000, wird durch den Gesellschafter Kai Hürdler vertreten. Der Antrag auf Insolvenz deutet darauf hin, dass die Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Mit der nun getroffenen Entscheidung des Gerichts steht die vorläufige Insolvenzverwalterin weiterhin in der Verantwortung, das verbleibende Vermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft weiter zu prüfen. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen könnte darauf hindeuten, dass eine geordnete Abwicklung oder eine mögliche Sanierung in Betracht gezogen wird.
Ob die KAFOG Pizza KG eine Zukunftsperspektive hat oder eine endgültige Abwicklung bevorsteht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Interessierte Parteien können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Karlsruhe einsehen.