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Insolvenzverfahren der Herbst & Henning Holzbau GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Norderstedt hat am 29. Januar 2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Herbst & Henning Holzbau GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten.

Die in Norderstedt ansässige Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 21597 KI eingetragen ist, wird durch Geschäftsführer Karsten Henning vertreten. Das Unternehmen, das sich auf Holzbau spezialisiert hat, steht vor finanziellen Schwierigkeiten und hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein eigenes Vermögen beantragt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Uwe Bendig aus Hamburg bestellt. Seine Aufgabe ist es, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu überwachen, das verbleibende Vermögen zu sichern und sicherzustellen, dass keine weiteren finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden, die die Insolvenzmasse gefährden könnten.

Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde festgelegt, dass sämtliche Verfügungen der Herbst & Henning Holzbau GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen, um unkontrollierte Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung unausweichlich ist. Interessierte Gläubiger und andere Beteiligte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Norderstedt einsehen.

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