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Insolvenzverfahren der FourSide Hotel Munich GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hamburg hat am 29. Januar 2025 um 16:29 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FourSide Hotel Munich GmbH & Co. KG eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit sollen die Vermögenswerte des Unternehmens gesichert und einer geordneten Abwicklung oder möglichen Sanierung zugeführt werden.

Die Gesellschaft mit Sitz an der Rothenbaumchaussee 79 in Hamburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119905 eingetragen. Sie wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die FourSide Hotel Munich Verwaltungs GmbH (HRB 138133), vertreten, deren Geschäftsführer Nassir-Ahmad Scherzei ist.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann aus Hamburg bestellt. Durch den gerichtlichen Beschluss unterliegen sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen ab sofort einem Zustimmungsvorbehalt. Zahlungen an die Schuldnerin wurden untersagt, und stattdessen ist der Insolvenzverwalter nun befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen.

Darüber hinaus hat das Gericht alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die FourSide Hotel Munich GmbH & Co. KG vorläufig eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, um eine geordnete Verfahrensabwicklung sicherzustellen.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Insolvenzmasse geschützt und eine bestmögliche Lösung für die Gläubiger gefunden wird. Ob eine Fortführung des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung erfolgt, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.

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