Aktenzeichen: 20 IN 1278/24
Heilbronn, 23. Januar 2025 – Ein herber Rückschlag für die Oma Hilde Holding GmbH: Das Amtsgericht Heilbronn hat unter dem Aktenzeichen 20 IN 1278/24 den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen – und zwar mangels Masse.
Das Unternehmen mit Sitz in der Weststraße 33, 74239 Hardthausen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 787807 eingetragen ist, wird durch seinen Geschäftsführer Michael Sinn vertreten. Mit dem nun erfolgten Beschluss des Insolvenzgerichts bleibt der Gesellschaft der Weg in ein geordnetes Insolvenzverfahren versperrt, da nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken.
Rechtsbehelfsbelehrung: Beschwerde möglich
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn, eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder – sofern keine Verkündung stattgefunden hat – mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts abgegeben werden. Eine Einreichung vor jeder anderen Amtsgerichtsgeschäftsstelle ist möglich, allerdings gilt die Frist nur dann als gewahrt, wenn das Protokoll fristgerecht beim Amtsgericht Heilbronn eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Rechtsbehelfe elektronisch einzureichen. Eine E-Mail-Einreichung ist jedoch unzulässig. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden sich unter www.ejustice-bw.de.
Mit dieser Entscheidung bleibt die Oma Hilde Holding GmbH in einer ungewissen finanziellen Lage. Ohne ein eröffnetes Insolvenzverfahren bleibt den Gläubigern nun nur noch der individuelle Rechtsweg zur Durchsetzung ihrer Forderungen.
Aktenzeichen: 20 IN 1278/24 – Amtsgericht Heilbronn, 23.01.2025.