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HappyGlam GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3615 IN 595/25

Berlin, 30. Januar 2025 – Die finanzielle Unsicherheit rund um die HappyGlam GmbH spitzt sich weiter zu. Das Amtsgericht Charlottenburg hat unter dem Aktenzeichen 3615 IN 595/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der derzeit führungslosen Gesellschaft angeordnet.

Die HappyGlam GmbH, mit Sitz in der Schwedter Straße 36a, 10435 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 219214 eingetragen. Da die Gesellschaft derzeit keinen Geschäftsführer hat, wird sie im Insolvenzverfahren durch ihre Gesellschafterin, die Rapid Pioneers GmbH, vertreten. Diese hat ihren Sitz in der Schwedter Straße 41, 10435 Berlin, und wird durch Geschäftsführer Roman Kirsch repräsentiert.

Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens

Um nachteilige Veränderungen der finanziellen Lage bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren zu verhindern, hat das Gericht am 30. Januar 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt.

Von diesem Zeitpunkt an sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und soll sicherstellen, dass keine weiteren finanziellen Nachteile entstehen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine entscheidende Phase für die Zukunft der HappyGlam GmbH. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob ein reguläres Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss.

Aktenzeichen: 3615 IN 595/25 – Amtsgericht Charlottenburg, 30.01.2025.

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