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„Geschädigte Verbraucher sollten jetzt schnell handeln“ – Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel zur Insolvenz der Solarzentrum Berlin Brandenburg – 360 Grad GmbH
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„Geschädigte Verbraucher sollten jetzt schnell handeln“ – Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel zur Insolvenz der Solarzentrum Berlin Brandenburg – 360 Grad GmbH

geralt (CC0), Pixabay

Am 29. Januar 2025 wurde Rechtsanwalt Roland Gronau als vorläufiger Insolvenzverwalter für die Solarzentrum Berlin Brandenburg – 360 Grad GmbH bestellt. Das Unternehmen mit Sitz in Königs Wusterhausen steht nun unter Insolvenzprüfung, was bei betroffenen Kunden und Investoren für Unsicherheit sorgt. Maurice Högel, Rechtsanwalt und Vertreter des Verbraucherschutz-Forums verbraucherschutz-solar.de, erklärt im Interview, was die Insolvenz bedeutet und wie geschädigte Verbraucher nun vorgehen sollten.

Frage: Herr Högel, was bedeutet die heutige Entscheidung des Amtsgerichts Cottbus konkret für Kunden der Solarzentrum Berlin Brandenburg – 360 Grad GmbH?

Maurice Högel: Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet, dass das Gericht erste Maßnahmen getroffen hat, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet, was bedeutet, dass der Geschäftsführer nicht mehr frei über das Unternehmensvermögen verfügen kann – alle wesentlichen Entscheidungen müssen vom Insolvenzverwalter genehmigt werden.

Für die Kunden des Unternehmens bedeutet das vor allem Unsicherheit. Wer bereits Anzahlungen für Solaranlagen geleistet, aber noch keine Lieferung oder Installation erhalten hat, muss nun prüfen, ob und wie er sein Geld zurückfordern kann.

Frage: Welche konkreten Schritte sollten geschädigte Verbraucher jetzt unternehmen?

Högel: Zunächst sollten Betroffene unbedingt ihre Ansprüche schriftlich dokumentieren. Das bedeutet:

  • Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise sichern
  • Schriftverkehr mit dem Unternehmen archivieren
  • Offene Forderungen detailliert auflisten

Ein wichtiger nächster Schritt ist, sich so schnell wie möglich beim vorläufigen Insolvenzverwalter zu melden und den eigenen Anspruch anzumelden. Auch wenn das Verfahren noch nicht eröffnet ist, kann eine frühzeitige Kontaktaufnahme helfen.

Betroffene können sich zudem über verbraucherschutz-solar.de vernetzen, um Informationen zu teilen und gegebenenfalls eine gemeinsame Interessenvertretung zu organisieren.

Frage: Gibt es eine realistische Chance, dass Verbraucher ihr Geld zurückbekommen?

Högel: Das hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen davon, wie viel Vermögen das Unternehmen noch hat und ob es gelingt, noch ausstehende Lieferungen oder Dienstleistungen zu erfüllen. Zum anderen kommt es darauf an, in welcher Reihenfolge Forderungen bedient werden.

Leider werden Kunden in einem Insolvenzverfahren oft nachrangig behandelt – das heißt, dass erst Banken, der Staat und andere Gläubiger bedient werden, bevor Verbraucher Geld zurückerhalten. Wenn die Firma überschuldet ist und kaum noch Vermögen vorhanden ist, stehen die Chancen für eine Rückzahlung leider schlecht.

Frage: Wie sieht es mit rechtlichen Schritten gegen die Geschäftsführer aus?

Högel: Falls sich herausstellt, dass das Unternehmen Zahlungen entgegengenommen hat, obwohl es bereits faktisch zahlungsunfähig war, könnte das ein Fall von Insolvenzverschleppung sein. In solchen Fällen wäre es möglich, den Geschäftsführer persönlich haftbar zu machen.

Das müsste jedoch in einem separaten Verfahren geprüft werden. Wichtig ist, dass Verbraucher hier nicht zu lange warten, denn bei solchen Verfahren gibt es Fristen. Auch hier kann es helfen, sich mit anderen Geschädigten zusammenzuschließen.

Frage: Was raten Sie Verbrauchern, die aktuell über eine Solaranlage nachdenken?

Högel: Wer jetzt eine Solaranlage kaufen will, sollte genau prüfen, mit welchem Anbieter er zusammenarbeitet. Verbraucher sollten darauf achten, dass sie keine hohen Vorauszahlungen leisten und auf sichere Zahlungsmodelle setzen, etwa eine Zahlung bei Lieferung oder über ein Treuhandkonto.

Die Solarbranche ist zwar grundsätzlich eine Zukunftsbranche, aber Insolvenzen wie diese zeigen, dass es immer wirtschaftliche Risiken gibt.

Fazit: Verbraucher, die Anzahlungen an die Solarzentrum Berlin Brandenburg – 360 Grad GmbH geleistet haben, sollten jetzt aktiv werden: Ansprüche dokumentieren, den Insolvenzverwalter kontaktieren und sich mit anderen Betroffenen vernetzen. Ob und wie viel Geld zurückgezahlt wird, bleibt ungewiss, aber schnelles Handeln kann die Chancen auf eine Rückerstattung erhöhen.

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