Manchmal kann man nur noch den Kopf schütteln, wenn man sich ein wenig mit solchen Vorgängen wie bei der DEGAG auskennt – und erst recht, wenn man sieht, was manche Rechtsanwälte da veranstalten.
Aus meiner Sicht geht es hier nur um Mandantengewinnung, wobei die Mandanten zuerst einmal einen hohen Vorschuss zahlen sollen. Natürlich verspricht dann jeder dieser Anwälte, dass „im Himmel Jahrmarkt“ sei und dass die Mandanten gute Chancen hätten, ihr Geld zurückzubekommen. Denn angeblich wisse man ja genau, wie das geht.
Das Einzige, was diese Kanzleien wirklich wissen, ist, wie man geschädigte Anleger noch einmal ausnimmt. Für sie ist jeder Anleger wie eine Zitrone, aus der auch noch das Letzte herausgepresst wird.
KapMuG-Verfahren? Ganz ehrlich: Das dient nur der Mandantengewinnung. Abgesehen vom Geldverdienen für die Kanzleien bringt das überhaupt nichts – wie wir bereits in einem Beitrag über solche Verfahren erklärt haben.
Noch dreister sind jedoch Kanzleien, die zum „Nachweis“, dass sie überhaupt etwas unternommen haben, einfach ein Schreiben an die DEGAG schicken – und dafür bis zu 2.000 Euro Vorschuss kassieren. Dabei handelt es sich immer wieder um dasselbe Schreiben, in dem nur der Name, die Summe und die Vertragsnummer ausgetauscht werden.
Mal ehrlich: Wie naiv muss man als Anleger sein, um nicht zu verstehen, dass solche Schreiben keinen Cent zurückbringen? Ich bin überzeugt davon, dass bei der DEGAG Waschkörbe voller solcher Briefe eingehen.
Mein Rat: Lassen Sie die Finger von Rechtsanwälten, die sofort einen hohen Vorschuss verlangen und Ihnen erzählen, „im Himmel sei Jahrmarkt“. Denn am Ende sind Sie derjenige, der die Stromrechnung zahlt, während der Anwalt im Karussell sitzt und sich denkt: „Wie habe ich das wieder geschafft? Ich bin schon ein toller Hecht.“