Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

DEGAG Genussrechte und die Veralberung der Anleger durch manche Rechtsanwaltskanzleien

GiselaFotografie (CC0), Pixabay

Manchmal kann man nur noch den Kopf schütteln, wenn man sich ein wenig mit solchen Vorgängen wie bei der DEGAG auskennt – und erst recht, wenn man sieht, was manche Rechtsanwälte da veranstalten.

Aus meiner Sicht geht es hier nur um Mandantengewinnung, wobei die Mandanten zuerst einmal einen hohen Vorschuss zahlen sollen. Natürlich verspricht dann jeder dieser Anwälte, dass „im Himmel Jahrmarkt“ sei und dass die Mandanten gute Chancen hätten, ihr Geld zurückzubekommen. Denn angeblich wisse man ja genau, wie das geht.

Das Einzige, was diese Kanzleien wirklich wissen, ist, wie man geschädigte Anleger noch einmal ausnimmt. Für sie ist jeder Anleger wie eine Zitrone, aus der auch noch das Letzte herausgepresst wird.

KapMuG-Verfahren? Ganz ehrlich: Das dient nur der Mandantengewinnung. Abgesehen vom Geldverdienen für die Kanzleien bringt das überhaupt nichts – wie wir bereits in einem Beitrag über solche Verfahren erklärt haben.

Noch dreister sind jedoch Kanzleien, die zum „Nachweis“, dass sie überhaupt etwas unternommen haben, einfach ein Schreiben an die DEGAG schicken – und dafür bis zu 2.000 Euro Vorschuss kassieren. Dabei handelt es sich immer wieder um dasselbe Schreiben, in dem nur der Name, die Summe und die Vertragsnummer ausgetauscht werden.

Mal ehrlich: Wie naiv muss man als Anleger sein, um nicht zu verstehen, dass solche Schreiben keinen Cent zurückbringen? Ich bin überzeugt davon, dass bei der DEGAG Waschkörbe voller solcher Briefe eingehen.

Mein Rat: Lassen Sie die Finger von Rechtsanwälten, die sofort einen hohen Vorschuss verlangen und Ihnen erzählen, „im Himmel sei Jahrmarkt“. Denn am Ende sind Sie derjenige, der die Stromrechnung zahlt, während der Anwalt im Karussell sitzt und sich denkt: „Wie habe ich das wieder geschafft? Ich bin schon ein toller Hecht.“

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Kritische, aber faire Analyse des Jahresabschlusses 2023 der Iqony Windpark Ullersdorf GmbH & Co. KG aus Anlegersicht

Next Post

Analyse der Trustpilot-Bewertungen der Edenred Deutschland GmbH