Aktenzeichen: 401 IN 172/25
Chemnitz, 29. Januar 2025 – Die finanzielle Schieflage der Autarkstrom erneuerbare Energien Zwickau GmbH hat ein neues Kapitel erreicht. Das Amtsgericht Chemnitz hat unter dem Aktenzeichen 401 IN 172/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Damit soll die künftige Insolvenzmasse gesichert und die Unternehmensführung überwacht werden.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Rottmannsdorfer Straße 19, 08144 Hirschfeld, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 35771, wird durch ihren Geschäftsführer Frank Fischer vertreten. Die Antragstellung erfolgte mit Unterstützung der Rechtsanwälte Feigl & Rothamel, ansässig in Chemnitz, Leipziger Straße 56.
Mit Wirkung vom 29. Januar 2025 um 10:49 Uhr wurde Rechtsanwalt Oliver Junghänel, mit Kanzleisitz am Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Von diesem Zeitpunkt an sind alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Unternehmen zu überwachen und sicherzustellen, dass das vorhandene Vermögen im Interesse der Gläubiger gesichert und erhalten bleibt. Ihm stehen dazu umfassende Befugnisse zu:
- Kontrolle über finanzielle Mittel: Bankguthaben und Forderungen dürfen ausschließlich auf ein speziell eingerichtetes Sonderkonto eingezogen werden.
- Zahlungsanweisungen: Drittschuldner sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, es sei denn, dieser genehmigt Zahlungen direkt an die Schuldnerin.
- Unternehmenszugang und Ermittlungsbefugnisse: Rechtsanwalt Junghänel ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen sowie Informationen von Behörden, Banken, Steuerberatern und weiteren relevanten Stellen einzuholen.
- Einsicht in Geschäftsunterlagen: Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkt Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Zusätzlich hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind ebenfalls untersagt. Eine Ausnahme gilt lediglich für Verfahren zur Erteilung der Vermögensauskunft.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die Autarkstrom erneuerbare Energien Zwickau GmbH nun unter strenger Beobachtung. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob das Unternehmen saniert werden kann oder ob eine endgültige Insolvenz unausweichlich ist. Die Gläubiger werden zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informiert.
Aktenzeichen: 401 IN 172/25 – Amtsgericht Chemnitz, 29.01.2025.