Aktenzeichen: 25 IN 387/24
Amtsgericht Tübingen, 27.01.2025
Das Amtsgericht Tübingen hat am 27. Januar 2025 um 11:03 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sauter Feinmechanik GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Über das Unternehmen
Die Sauter Feinmechanik GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 360353) eingetragen.
- Sitz der Gesellschaft: Carl-Zeiss-Straße 7, 72555 Metzingen
- Geschäftsführer: Felix Schöller
- Verfahrensbevollmächtigte Kanzlei:
- Menold Bezler Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
- Adresse: Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart
- Gz.: 2763/2024
Angeordnete Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO
- Allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin
- Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Fortführung bestehender Maßnahmen
- Die am 22.11.2024 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstigen Anordnungen bleiben bestehen.
- Unterbrechung laufender Zivilrechtsstreitigkeiten
- Der Beschluss hat die Wirkung des § 240 ZPO, was bedeutet, dass laufende Zivilverfahren unterbrochen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Schuldner oder die Gläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
- Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Tübingen (Doblerstraße 14, 72074 Tübingen) einzulegen.
- Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
- Die Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Elektronische Einreichung:
- Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig.
- Schriftlich einzureichende Anträge von Rechtsanwälten, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen elektronisch übermittelt werden.
Bedeutung der Entscheidung
Mit dieser Anordnung wird die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Schuldnerin eingeschränkt, um eine ordnungsgemäße Insolvenzprüfung sicherzustellen. Der Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren und entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder alternative Lösungen angestrebt werden.
Aktenzeichen: 25 IN 387/24
Amtsgericht Tübingen, 27.01.2025