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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Olcay UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 204/24
Amtsgericht Bad Kreuznach, 28.01.2025

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat am 28. Januar 2025 um 16:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Olcay UG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Über das Unternehmen

Die Olcay UG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach (HRB 24235) eingetragen.

  • Sitz der Gesellschaft: Wilhelmstraße 8, 55543 Bad Kreuznach
  • Geschäftsführer: Aziz Mustafa Olcay

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gordon Dreher (Kaiser-Wilhelm-Str. 1, 55543 Bad Kreuznach) bestellt.

  • Telefon: 0671/215408-0
  • Fax: 0671/215408-10
  • E-Mail: info@inso-dreher.de
  • Website: inso-dreher.de

Angeordnete Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO

  1. Beschränkte Verfügungsbefugnis des Schuldners
    • Verfügungen über das Vermögen des Schuldners sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Zahlungsverbot für Drittschuldner
    • Drittschuldnern wird verboten, Zahlungen an den Schuldner zu leisten.
    • Die Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
    • Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

  • Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Bad Kreuznach (John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach) einzulegen.
  • Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
  • Die Beschwerde kann schriftlich, per Telefax oder elektronisch eingereicht werden.

Bedeutung der Entscheidung

Mit dieser Anordnung wird die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Schuldners eingeschränkt, um eine ordnungsgemäße Insolvenzprüfung sicherzustellen. Der Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren und entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder alternative Lösungen angestrebt werden.

Aktenzeichen: 3 IN 204/24
Amtsgericht Bad Kreuznach, 28.01.2025

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