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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Demling GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 16/25
Amtsgericht Schweinfurt, 24.01.2025

Das Amtsgericht Schweinfurt hat am 24. Januar 2025 um 12:10 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Demling GmbH & Co. KG, Talstraße 6, 97616 Salz, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Unternehmensdetails

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt (HRA 54442) eingetragen und wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin Demling Verwaltungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Florian Demling, geführt.

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, Bahnhofstraße 17–19, 97353 Wiesentheid.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic, Pleichertorstraße 30, 97070 Würzburg, bestellt.

Anordnungen des Gerichts

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    • Den Schuldnern der Demling GmbH & Co. KG wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorerst eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird das Vermögen der Demling GmbH & Co. KG gesichert. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und feststellen, ob eine Fortführung oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens möglich ist.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens realistisch ist oder ob es auf eine vollständige Abwicklung hinausläuft.

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