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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die AIRAmed GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 21 IN 21/25
Amtsgericht Tübingen, 28.01.2025

Das Amtsgericht Tübingen hat am 28. Januar 2025 um 16:03 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AIRAmed GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 13, 72072 Tübingen, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Unternehmensdetails

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 769226) eingetragen und wird durch Geschäftsführer Dr. Tobias Maximilian Lindig vertreten.

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Kranhaus 1 / Im Zollhafen 18, 50678 Köln.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, bestellt.

Anordnungen des Gerichts

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    • Den Schuldnern der AIRAmed GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorerst eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  5. Überprüfung der wirtschaftlichen Lage:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken kann und welche Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens bestehen.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird das Vermögen der AIRAmed GmbH gesichert. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren und feststellen, ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung erfolgen wird.

Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, ob das Unternehmen gerettet werden kann oder ob es zu einer vollständigen Liquidation kommen wird.

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