Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre „Allgemeinverfügung Pensionsdaten EIOPA“ überarbeitet und stellt den Entwurf nun zur Konsultation. Hintergrund ist eine Anpassung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Doch was bedeutet diese Neufassung für Anleger, Versicherer und Pensionskassen? Werden die Berichtspflichten komplizierter, oder handelt es sich um eine sinnvolle Vereinheitlichung?
Wir haben dazu den Experten für Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Klaus Reime, befragt.
Interviewer: Herr Reime, die BaFin passt ihre Allgemeinverfügung zur Erhebung von Pensionsdaten an die neuen Vorgaben der EIOPA an. Welche Auswirkungen hat das auf die betroffenen Unternehmen?
Rechtsanwalt Reime: Grundsätzlich geht es um eine Anpassung der Berichtspflichten, also um die Daten, die Pensionskassen und andere Anbieter betrieblicher Altersvorsorge regelmäßig melden müssen. Die EIOPA hat ihre Vorgaben überarbeitet, indem sie Unstimmigkeiten beseitigt, Templates ergänzt und Ausfüllhinweise hinzugefügt hat. Klingt erstmal harmlos, bedeutet in der Praxis aber oft zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen.
Interviewer: Bedeutet das also mehr Bürokratie?
Reime: Das hängt davon ab, wie die Anpassungen konkret umgesetzt werden. Die BaFin betont zwar, dass es sich nur um eine Eingliederung der Neuerungen handelt, aber in der Regel gehen solche Reformen mit zusätzlichen Meldepflichten und einer komplexeren Datenerhebung einher. Für kleine und mittelgroße Pensionskassen kann das eine Herausforderung sein. Es wird sich zeigen, ob wirklich alles vereinfacht wurde oder ob es letztlich doch zu mehr Bürokratie führt.
Interviewer: Warum werden diese Änderungen überhaupt vorgenommen?
Reime: Die EIOPA ist die europäische Aufsichtsbehörde, die Standards für Versicherungen und betriebliche Altersversorgung festlegt. Mit der neuen Taxonomie 2.9.0 will sie wohl die Qualität der erhobenen Daten verbessern, einheitliche Standards setzen und die Vergleichbarkeit innerhalb der EU erleichtern. Das ist an sich ein sinnvoller Ansatz, aber es bedeutet eben auch, dass die Unternehmen ihre Prozesse anpassen müssen.
Interviewer: Gibt es Risiken für Anleger und Versicherte?
Reime: Direkt wohl nicht. Diese Reform betrifft in erster Linie die Verwaltungsebene der Pensionskassen und Versicherungen. Aber wenn die Bürokratie steigt und die Unternehmen höhere Kosten für die Umsetzung tragen müssen, kann das langfristig Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge haben – sei es durch steigende Gebühren oder restriktivere Anlagestrategien.
Interviewer: Bis zum 12. Februar 2025 können Stellungnahmen eingereicht werden. Würden Sie Unternehmen raten, sich an der Konsultation zu beteiligen?
Reime: Absolut. Je mehr Rückmeldungen die BaFin bekommt, desto besser kann sie einschätzen, wo die neuen Vorgaben problematisch sein könnten. Gerade kleinere Anbieter der betrieblichen Altersversorgung sollten prüfen, ob sich durch die neuen Regeln ihr Aufwand erhöht oder neue Hürden entstehen. Wer sich nicht äußert, muss sich später mit den endgültigen Vorgaben arrangieren – egal, ob sie praktikabel sind oder nicht.
Interviewer: Zum Abschluss: Ist diese Reform ein sinnvoller Schritt oder nur eine weitere regulatorische Hürde?
Reime: Das kommt darauf an, wie sie in der Praxis umgesetzt wird. Die Idee einer einheitlichen Datenerhebung ist grundsätzlich richtig, aber es bleibt zu hoffen, dass die BaFin und EIOPA die Belastung für die Unternehmen nicht aus dem Blick verlieren. Wenn das Ziel wirklich eine Vereinfachung und Vereinheitlichung ist, dann wäre es ein Schritt in die richtige Richtung. Falls es aber nur auf mehr Bürokratie ohne echten Mehrwert hinausläuft, wäre das ärgerlich.
Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen!
Fazit für Anleger und Versicherte
Für Privatanleger und Versicherte gibt es keine direkten Auswirkungen, aber die Neufassung der Allgemeinverfügung könnte langfristig dazu führen, dass Pensionskassen ihre Verwaltungskosten anpassen müssen. Wer betroffen ist – insbesondere Unternehmen mit betrieblicher Altersvorsorge – sollte sich mit den Änderungen befassen und gegebenenfalls eine Stellungnahme bei der BaFin einreichen.