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Interview mit Rechtsanwältin Bontschev: Bedeutung der außerordentlichen Hauptversammlung der firma.de Firmenbaukasten AG
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Interview mit Rechtsanwältin Bontschev: Bedeutung der außerordentlichen Hauptversammlung der firma.de Firmenbaukasten AG

popmelon (CC0), Pixabay

Interviewer: Frau Bontschev, die firma.de Firmenbaukasten AG hat für den 5. März 2025 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Was steckt hinter dieser Versammlung?

Rechtsanwältin Bontschev: Die außerordentliche Hauptversammlung (aoHV) ist ein außerplanmäßiges Aktionärstreffen, das einberufen wird, wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen. In diesem Fall wird sie von der okonni GmbH einberufen, die offenbar über eine gerichtliche Ermächtigung dazu verfügt. Die Tagesordnungspunkte deuten auf erhebliche interne Probleme und strategische Neuausrichtungen hin, die sowohl personelle als auch finanzielle Konsequenzen haben werden.

Interviewer: Einer der wichtigsten Punkte ist der Vertrauensentzug gegenüber einem Vorstandsmitglied sowie die Neubesetzung des Aufsichtsrats. Was bedeutet das?

Rechtsanwältin Bontschev: Ein Vertrauensentzug ist in der Regel der erste Schritt zur Abberufung eines Vorstandsmitglieds. In diesem Fall geht es um Christian Manthey. Ein solcher Schritt wird unternommen, wenn den Aktionären oder anderen Gesellschaftern gravierende Verfehlungen oder Fehlentscheidungen vorliegen.

Auch die geplante Abberufung und Neubesetzung des Aufsichtsrats zeigt, dass offenbar das Vertrauen in die bisherigen Kontrollorgane der Gesellschaft erschüttert ist. Mögliche Gründe können mangelhafte Überwachung des Vorstands, wirtschaftliche Fehlentwicklungen oder sogar Unregelmäßigkeiten in der Unternehmensführung sein.

Interviewer: Besonders auffällig ist der Punkt Kapitalherabsetzung auf null Euro mit anschließender Kapitalerhöhung. Was bedeutet das für die Aktionäre?

Rechtsanwältin Bontschev: Eine Kapitalherabsetzung auf null Euro ist ein radikaler Schritt. Sie bedeutet, dass das gesamte bisherige Grundkapital der Gesellschaft aufgelöst wird. Dies geschieht oft in finanziellen Krisensituationen oder wenn eine Neustrukturierung geplant ist.

Die anschließende Kapitalerhöhung auf 150.000 Euro gegen Bareinlagen bedeutet, dass neue Mittel in das Unternehmen fließen sollen – vermutlich durch neue Investoren oder bestehende Anteilseigner, die erneut Kapital zuschießen. Für bestehende Aktionäre kann das gravierende Folgen haben, da ihre bisherigen Anteile damit entwertet werden könnten.

Interviewer: Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung ist die Bestellung eines Sonderprüfers für bestimmte Vorgänge. Welche Bedeutung hat das?

Rechtsanwältin Bontschev: Die Bestellung eines Sonderprüfers ist ein starkes Signal dafür, dass es Unklarheiten oder sogar Verdachtsmomente auf Unregelmäßigkeiten in der Unternehmensführung gibt. Hier geht es konkret um zwei Themen:

Der Kauf und die Nutzung der Marken „firma.de“ und „Firmenbaukasten.de“ – Es soll überprüft werden, ob der Vorstand und der Aufsichtsrat ordnungsgemäß gehandelt haben, insbesondere im Zusammenhang mit dem Domain- und Markenrechtskaufvertrag sowie einer Lizenzvereinbarung mit der S57 Ventures GmbH.
Finanzielle Absprachen mit der 8P-Gruppe – Es soll geklärt werden, ob Finanzierungs- oder Zahlungsstundungsvereinbarungen ordnungsgemäß abgewickelt wurden und ob es dabei zu möglichen Verstößen oder Benachteiligungen der Gesellschaft gekommen ist.
Interviewer: Welche Konsequenzen könnten sich aus dieser Hauptversammlung ergeben?

Rechtsanwältin Bontschev: Es könnte tiefgreifende personelle und strukturelle Änderungen geben. Wenn der Vorstand das Vertrauen der Aktionäre verliert und der Aufsichtsrat ausgetauscht wird, wird sich die künftige Unternehmensstrategie grundlegend ändern.

Sollten durch die Sonderprüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, könnten strafrechtliche oder zivilrechtliche Schritte gegen die bisher Verantwortlichen eingeleitet werden. Für Aktionäre bedeutet dies, dass die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens ungewiss ist – insbesondere in Bezug auf den radikalen Schritt der Kapitalherabsetzung.

Interviewer: Was raten Sie Aktionären und Investoren in diesem Fall?

Rechtsanwältin Bontschev: Aktionäre sollten sich umfassend über die geplanten Maßnahmen informieren und prüfen, welche Auswirkungen dies auf ihre Anteile hat. Wer betroffen ist, sollte sich überlegen, ob rechtliche Schritte zum Schutz seiner Interessen sinnvoll sind. Zudem ist es ratsam, die Ergebnisse der Sonderprüfung genau zu beobachten, da diese weitreichende Konsequenzen für die Führung des Unternehmens haben könnte.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Frau Bontschev.

Rechtsanwältin Bontschev: Sehr gerne. Ich empfehle allen Aktionären, die Entwicklung dieser Hauptversammlung genau zu verfolgen, da sie über die Zukunft der Gesellschaft entscheiden wird.

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