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Insolvenzantrag der Tagesklinik im Schloss Lembeck GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 166 IN 95/24

Amtsgericht Essen, 27.01.2025

Das Amtsgericht Essen hat den am 26. September 2024 eingegangenen Antrag der Tagesklinik im Schloss Lembeck GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.

Zudem wurden die am 27. September 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 27. Januar 2025 aufgehoben.

Unternehmensdetails

  • Name: Tagesklinik im Schloss Lembeck GmbH
  • Handelsregister: Amtsgericht Dorsten, HRB 17497
  • Sitz: Schloss 1, 46286 Dorsten
  • Geschäftsführer: Timo Welling
  • Anschrift des Geschäftsführers: Bensumskamp 16, 46569 Hünxe

Bedeutung der Entscheidung

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 26 InsO). Dies hat folgende Konsequenzen:

  • Gläubiger erhalten voraussichtlich keine Zahlungen, da kein Verfahren eröffnet wird.
  • Die Gesellschaft kann von Amts wegen oder auf Antrag aus dem Handelsregister gelöscht werden.
  • Rechtsgeschäfte der GmbH sind weiterhin möglich, sofern die Gesellschaft nicht liquidiert wird.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen eingesehen werden.

Amtsgericht Essen, 27.01.2025

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