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Insolvenzantrag der SEY-HAN GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36s IN 2297/24

Amtsgericht Charlottenburg, 27.01.2025

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SEY-HAN GmbH mangels Masse abgewiesen.

Unternehmensdetails

  • Firma: SEY-HAN GmbH
  • Sitz: Französische Straße 20, 10117 Berlin
  • Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 251430
  • Geschäftsführer: Seyhan Ahmed

Bedeutung der Entscheidung

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 26 Abs. 1 InsO).
Dies hat folgende Konsequenzen:

  • Das Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet, da die Mittel zur Finanzierung fehlen.
  • Gläubiger erhalten voraussichtlich keine Zahlungen, da kein Verfahren zur Verteilung der Vermögenswerte stattfindet.
  • Die GmbH kann unter Umständen von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht werden (§ 394 FamFG).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg eingesehen werden.

Amtsgericht Charlottenburg, 27.01.2025

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