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Insolvenzantrag der Grukon Consulting GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36g IN 3403/24

Amtsgericht Charlottenburg, 22.01.2025

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Grukon Consulting GmbH mangels Masse abgewiesen.

Unternehmensdetails

  • Firma: Grukon Consulting GmbH
  • Sitz: Fasanenstraße 15, 10623 Berlin
  • Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 153549
  • Geschäftsführer: Khamzat Dzhamaldaev
  • Geschäftszweig: Projektentwicklung und Umsetzung, Beratung sowie Vermittlung von Immobilien einschließlich deren An- und Vermietung

Bedeutung der Entscheidung

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 26 Abs. 1 InsO).

Folgen:

  • Es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet.
  • Gläubiger gehen in der Regel leer aus, da kein Verfahren zur Verteilung der Vermögenswerte stattfindet.
  • Die GmbH kann unter Umständen von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht werden (§ 394 FamFG).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei folgendem Gericht einzulegen:
📍 Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg eingesehen werden.

Amtsgericht Charlottenburg, 22.01.2025

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