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Insolvenzantrag der Grukon Consulting GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36g IN 4153/24

Amtsgericht Charlottenburg, 22.01.2025

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Grukon Consulting GmbH mangels Masse abgewiesen.

Unternehmensdetails

  • Firma: Grukon Consulting GmbH
  • Sitz: Fasanenstraße 15, 10623 Berlin
  • Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 153549
  • Geschäftsführer: Khamzat Dzhamaldaev
  • Geschäftszweig: Projektentwicklung, Immobilienvermittlung, Beratung und Umsetzung

Bedeutung der Entscheidung

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 26 Abs. 1 InsO).

Folgen der Abweisung:

Kein Insolvenzverfahren: Es findet keine Verteilung des Vermögens an die Gläubiger statt.
Gläubiger gehen leer aus: Da das Verfahren nicht eröffnet wird, erhalten Gläubiger keine Insolvenzquote.
Mögliche Löschung der GmbH: Falls keine weiteren Schritte erfolgen, kann das Unternehmen von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht werden (§ 394 FamFG).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei folgendem Gericht einzulegen:
📍 Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Falls die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.

Die Beschwerdeschrift muss enthalten:

  • Die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
  • Die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird
  • Falls nur ein Teil der Entscheidung angefochten wird, der genaue Umfang

Hinweis zur elektronischen Einreichung

  • Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
  • Rechtsbehelfe müssen als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.
  • Alternativ kann das Dokument signiert über einen sicheren Übermittlungsweg (EGVP) gesendet werden.

Detaillierte Informationen dazu gibt es unter:
🔗 www.justiz.de

📅 Amtsgericht Charlottenburg, 22.01.2025

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