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Einstellung des Insolvenzverfahrens über TollSinn Immobilien GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Gera, 28. Januar 2025 – Das Amtsgericht Gera hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TollSinn Immobilien GmbH beendet.

Das Unternehmen mit Sitz in der Frauengasse 18, 07743 Jena, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 500495, wurde durch seinen Geschäftsführer Gerd Habersang vertreten. Die Gesellschaft ist im Bereich der Immobilienverwaltung und -entwicklung tätig.

Verfahrenseinstellung nach Erledigungserklärung

Die antragstellende Gläubigerin hat am 27. Januar 2025 die Hauptsache für erledigt erklärt, woraufhin das Gericht die am 13. Januar 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben hat.

Bedeutung der Entscheidung

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass die ursprünglich ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse, wie etwa ein vorläufiges Verfügungsverbot oder Zwangsvollstreckungsschutz, nicht mehr gelten. Damit endet das Verfahren ohne die Eröffnung eines formellen Insolvenzverfahrens.

Das Insolvenzgericht hat die Beteiligten entsprechend informiert. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gera eingesehen werden.

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