Die BaFin warnt vor der Website kersten-anlageberatung.de, die unbefugt Finanzdienstleistungen anbietet. Die Seite ist nahezu identisch mit kersten-anlageberatung.com, vor der die BaFin bereits am 17. Januar 2025 gewarnt hat.
Achtung: Identitätsdiebstahl!
Entgegen den Angaben im Impressum wird die Website nicht von der lizenzierten Kersten Anlageberatung GmbH betrieben. Es handelt sich um einen erneuten Fall von Identitätsmissbrauch, bei dem Betrüger den Namen eines regulierten Unternehmens verwenden, um Anleger zu täuschen.
Fehlende BaFin-Erlaubnis – hohes Risiko für Anleger
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer BaFin-Genehmigung angeboten werden. Plattformen, die ohne diese Lizenz operieren, handeln unerlaubt. Verbraucher sollten die Unternehmensdatenbank der BaFin nutzen, um die Seriosität eines Anbieters zu prüfen.
BaFin-Warnung nach Kreditwesengesetz und Kryptomärkteaufsichtsgesetz
Diese Warnung erfolgt gemäß § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
So schützen Sie sich vor Betrug!
Die BaFin rät zur äußersten Vorsicht bei Festgeldangeboten von nicht regulierten Anbietern.
Weitere Informationen zu unerlaubt tätigen Unternehmen sowie Tipps zur Erkennung und Vermeidung von Finanzbetrug finden Sie in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der BaFin-Website.