Die BaFin warnt vor der Website finance-ig.com, über die ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.
Verdacht auf unseriöse Geschäftspraktiken
Nach aktuellen Erkenntnissen gibt der Betreiber der Website angebliche Geschäftsadressen in Rotherham (Vereinigtes Königreich) und Toronto (Kanada) an und behauptet, in Kanada registriert zu sein. Zudem existiert eine identische Website unter financeig.proxy56.com. Beide Plattformen zeigen auffällige Ähnlichkeiten zur Website fintechmarket-consulting.com, vor der die BaFin bereits am 6. November 2023 gewarnt hat.
Fehlende BaFin-Lizenz – hohes Risiko für Anleger
In Deutschland sind Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen genehmigungspflichtig. Unternehmen, die ohne BaFin-Erlaubnis agieren, handeln unerlaubt. Ob ein Anbieter reguliert ist, können Verbraucher in der BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen.
BaFin-Warnung gemäß Kreditwesengesetz und Kryptomärkteaufsichtsgesetz
Diese Warnung basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Schützen Sie sich vor Betrug im Internet!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern zu höchster Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Gründliche Recherchen können helfen, Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
Weitere Informationen und Schutzmaßnahmen bietet die BaFin in ihrem Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Betrug“ sowie in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf ihrer Website.