Aktenzeichen: 1 IN 13/25
Amtsgericht Schwarzenbek, 27.01.2025
Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 27. Januar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der MEDICAL SERVICE Ambulanter Pflegedienst KG, Alte Wache 15, 21481 Lauenburg, angeordnet. Die Schuldnerin wird durch die geschäftsführende Gesellschafterin Sybille Götting vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRA 883 SB eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Schaumann, Lauenburger Straße 15, 21493 Schwarzenbek, bestellt. Er ist telefonisch unter 04151 84040 und per Fax unter 04151 840430 erreichbar.
Wesentliche Anordnungen des Gerichts
- Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Einziehung von Forderungen und Bankguthaben: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und auf ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzuzahlen.
- Sonderkonto für die Insolvenzmasse: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, ein Sonderkonto einzurichten und zu verwalten, um die finanzielle Transparenz und Sicherheit der Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Ziel der vorläufigen Verwaltung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem prüfen, ob die finanzielle Situation der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Schwarzenbek, Möllner Straße 20, 21493 Schwarzenbek, Beschwerde einlegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. nach der Veröffentlichung im Internet. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Auch eine elektronische Einreichung ist zulässig, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der MEDICAL SERVICE Ambulanter Pflegedienst KG umfassend prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden entscheidend dafür sein, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Maßnahmen zur Wahrung der Gläubigerinteressen ergriffen werden können.