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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Kirchbach Elektrotechnik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 91 IN 10/25
Amtsgericht Neumünster, 27.01.2025

Das Amtsgericht Neumünster hat am 27. Januar 2025 um 14:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kirchbach Elektrotechnik GmbH angeordnet. Die Schuldnerin hat ihren Sitz in der Liethberg 6, 24576 Bad Bramstedt, und wird durch die Geschäftsführerin Janine Räther vertreten. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 901 NM eingetragen.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Dr. Silke Smid-Wehdeking, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, bestellt. Sie ist telefonisch unter 040 7407742-0 und per Fax unter 040 7407742-9 erreichbar.

Wesentliche Anordnungen des Gerichts

  1. Verfügungsbeschränkungen: Die Schuldnerin darf ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin keine Verfügungen über ihr Vermögen vornehmen. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen.
  2. Einzug und Sicherung des Vermögens: Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, das Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen, einschließlich der Einziehung von Forderungen.
  3. Schutz der Insolvenzmasse: Die Verfügungsbefugnis über die Bankkonten der Schuldnerin geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Zahlungen von Drittschuldnern dürfen nur an sie erfolgen.
  4. Verwaltung und Überwachung: Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, die finanzielle Lage der Schuldnerin zu prüfen, um eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.

Ziel der vorläufigen Verwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Kirchbach Elektrotechnik GmbH zu sichern und nachteilige Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern. Darüber hinaus wird geprüft, ob die finanziellen Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien können innerhalb von zwei Wochen gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster, einlegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. nach deren öffentlicher Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Ausblick

Die kommenden Wochen sind entscheidend für die Zukunft der Kirchbach Elektrotechnik GmbH. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die wirtschaftliche und rechtliche Lage des Unternehmens umfassend prüfen. Die Ergebnisse werden maßgeblich dafür sein, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Maßnahmen zur Sicherung der Gläubigerinteressen ergriffen werden können.

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