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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Kegler Bau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 4/25
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 27.01.2025

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kegler Bau GmbH, mit Sitz in der Bahnhofstraße 9, 67366 Weingarten, hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz am 27. Januar 2025 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um die Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landau in der Pfalz unter der Nummer HRB 33095 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Marco Kegler vertreten.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Jochen Bauer, Reiterstraße 2, 76829 Landau in der Pfalz, bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Wesentliche Anordnungen des Gerichts

  1. Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einschränkungen für Drittschuldner: Den Gläubigern der Schuldnerin (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
  3. Aussetzung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – ausgenommen solche, die unbewegliches Vermögen betreffen – werden untersagt oder eingestellt.
  4. Prüfung und Sicherung des Unternehmensbetriebs: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, den Geschäftsbetrieb der Kegler Bau GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung fortzuführen, sofern keine Stilllegung erforderlich wird.
  5. Einsicht und Kontrolle: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Geschäftspapiere und Bücher zu nehmen.

Verpflichtungen der Schuldnerin

Die Schuldnerin wurde angewiesen, ein vollständiges Vermögensverzeichnis sowie ein Verzeichnis der Gläubiger und Schuldner vorzulegen. Diese Angaben müssen auf Verlangen an Eides statt versichert werden. Auf die strafrechtlichen Konsequenzen falscher Angaben (§ 156 StGB) wurde ausdrücklich hingewiesen.

Ziel der vorläufigen Verwaltung

Die angeordneten Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Erhaltung der Insolvenzmasse. Ziel ist es, eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen und die finanzielle Lage der Kegler Bau GmbH umfassend zu prüfen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin sowie betroffene Gläubiger können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau, Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Alternativ ist eine elektronische Einreichung möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Ausblick

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche und rechtliche Lage der Kegler Bau GmbH eingehend prüfen. Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft des Unternehmens und die Interessen der Gläubiger sein.

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