Aktenzeichen: 91 IN 9/25
Amtsgericht Neumünster, 27.01.2025
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Elektro-Franz Stretz GmbH, Feldstraße 73, 24105 Kiel, hat das Amtsgericht Neumünster am 27. Januar 2025 um 14:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 3327 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Janine Räther vertreten.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Dr. Silke Smid-Wehdeking, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, bestellt. Sie übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Wesentliche Anordnungen des Gerichts
- Verfügungsbeschränkung: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Dies umfasst auch die Einziehung offener Forderungen.
- Einzug von Vermögenswerten: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin auf ein Treuhandkonto einzuziehen sowie Kassenguthaben der Schuldnerin zu sichern.
- Einschränkungen für Drittschuldner: Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen Leistungen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen.
- Überwachungs- und Zustellungsaufgaben: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist gemäß § 22 Abs. 2 InsO beauftragt, die Überwachung der Vermögensverhältnisse durchzuführen. Außerdem obliegt ihr die Zustellung von Beschlüssen an Drittschuldner.
Ziel der vorläufigen Verwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung der Insolvenzmasse bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es wird geprüft, ob die Vermögenswerte der Schuldnerin ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll ist.
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin sowie betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster, Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. nach der Veröffentlichung im Internet.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Alternativ ist eine elektronische Einreichung möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die wirtschaftliche Lage der Elektro-Franz Stretz GmbH detailliert prüfen. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird maßgeblich davon abhängen, ob die Voraussetzungen gemäß der Insolvenzordnung vorliegen und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.