Aktenzeichen: IN 74/25
Amtsgericht Nürnberg, 28.01.2025
Das Amtsgericht Nürnberg hat am 28. Januar 2025 um 09:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der bikewerk Nürnberg GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Peter-Henlein-Straße 27 a, 90443 Nürnberg, angeordnet. Die Schuldnerin wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die downhill Geschäftsführungs GmbH, vertreten, welche ihrerseits durch den Geschäftsführer Nedyalkov Nikola Nedelinov repräsentiert wird.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Stefan Strüwind, Badstraße 5, 90402 Nürnberg, bestellt. Er ist telefonisch unter 0911/629987-0 und per E-Mail unter mail@lecon.eu erreichbar.
Wesentliche Anordnungen
- Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldnerin ist zudem untersagt, Außenstände einzuziehen.
- Einziehung und Verwaltung von Vermögenswerten: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen, Kassenbestände und Bankguthaben einzuziehen sowie Außenstände und Forderungen auf ein Verfahrenskonto zu überweisen.
- Einschränkungen für Drittschuldner und Gläubiger: Drittschuldner dürfen Zahlungen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Eine Verrechnung oder Aufrechnung von Forderungen durch Gläubiger mit eingehenden Geldern ist untersagt.
- Ermittlung und Überwachung: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Auskünfte bei Behörden, Finanzämtern, Kreditinstituten und anderen relevanten Stellen einzuholen. Bewegliche Vermögensgegenstände dürfen nicht ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an Gläubiger herausgegeben werden.
Ziel der vorläufigen Verwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage der bikewerk Nürnberg GmbH & Co. KG prüfen, insbesondere ob die Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg, Beschwerde einlegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. nach der Veröffentlichung im Internet. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Eine elektronische Einreichung ist zulässig, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Ausblick
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in dieser Zeit die wirtschaftliche und rechtliche Lage des Unternehmens eingehend prüfen. Es bleibt abzuwarten, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Liquidation eingeleitet werden muss.