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Vorläufige Insolvenzverwaltung für den Malereibetrieb braungrüngrau angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 91 IN 11/25
Amtsgericht Neumünster, 27.01.2025

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Malereibetriebs braungrüngrau, mit Sitz in der Hauptstraße 59a, 22962 Siek, hat das Amtsgericht Neumünster zur Sicherung der Vermögenswerte am 27. Januar 2025 um 14:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 451 AH geführt und durch die Geschäftsführerin Janine Räther vertreten.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Dr. Silke Smid-Wehdeking, Lieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, mit Kanzleisitz in Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, bestellt. Sie übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Wesentliche Anordnungen

  1. Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin keine Verfügungen über ihr Vermögen vornehmen. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung offener Forderungen bei Drittschuldnern.
  2. Schutz der Gläubigerinteressen: Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen zu erhalten und eine geordnete Prüfung der finanziellen Situation vorzunehmen.
  3. Überwachung durch die Insolvenzverwalterin: Dr. Silke Smid-Wehdeking wird die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der Schuldnerin prüfen und sicherstellen, dass keine weiteren nachteiligen Maßnahmen ergriffen werden.

Ziel der vorläufigen Verwaltung

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Vermögensmasse der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu bewahren. Dies ist notwendig, um eine gerechte Verteilung unter den Gläubigern zu gewährleisten und eine mögliche Fortführung des Unternehmens zu prüfen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können betroffene Parteien innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster, Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Alternativ ist eine Einreichung als elektronisches Dokument möglich, sofern diese den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Ausblick

Die kommenden Wochen sind entscheidend für die Zukunft des Malereibetriebs braungrüngrau. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und welche Maßnahmen zur Sicherung der Gläubigerinteressen erforderlich sind.

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