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Insolvenzen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH

Das was wir seit Wochen vermutet haben ist nun eingetreten. Hier die offizielle Pressemitteilung der DEGAG:

Pressemitteilung
der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und
der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH
I.
Veröffentlichungs-/Mitteilungssperre bis heute (28. Januar 2025) um 12.00 h
Bitte beachten Sie, dass die Informationen dieser Erklärung nicht veröffentlicht oder ander-weitig mitgeteilt werden dürfen bis zum heutigen Tage um 12.00 h. Etwas anderes gilt nur, soweit ein ausdrückliches Einverständnis vorher in Textform von Herrn Klein mitgeteilt wurde (E-Mail ausreichend) oder soweit ein Medium der Wirtschaftspresse öffentlich berichtet.
II.
Presseerklärung
Gestern haben die folgenden Gesellschaften Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt:
1.
Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG,
2.
die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH.
Die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH ist eine Anlagegesellschaft und bot Anlegern nachrangige Genussrechte an. Es haben Stand heute rund 2900 Anleger ca. 164 Mio. EUR investiert. Bis einschließlich Oktober 2024 hat die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH die Zahlungen an Anleger (Zinszahlungen sowie Rückzahlungen bei beendeten Verträgen) vertragsgemäß geleistet. Seit dem 16. Dezember 2024 aber wurden die Zahlungen unter Hinweis auf den qualifizierten Nachrang zur Insolvenzvermeidung ausgesetzt, vgl. dazu die folgende BaFin-Mitteilung:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2024/Meldung_241220_DEGAG_Bestand_und_Neubau_1_GmbH.html

Jedoch sind bei der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH andere fällige Zahlungen aufgelaufen, nicht gestundete Vertriebs-Provisionen und Steuerverbindlichkeiten. Grund ist, dass die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH offene Forderungen aus Investitionen in verbundene Immobilienunternehmen hat. Deshalb und weil es nicht gelungen ist, durch Immobilienverkäufe freie Liquidität für die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH zeitnah zu realisieren, hatte die Geschäftsleitung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 15a Abs. 1 S. 1 InsO nachzukommen und Insolvenzantrag zu stellen.

Bei der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG sind ebenfalls Steuerverbindlichkeiten und Drittforderungen aufgelaufen, jedoch keine Anlegerforderungen oder Provisionsforderungen.
Herr Bernd Klein, Vorstand der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und Geschäftsführer der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH:

„Wir hoffen, dass durch geordnete Insolvenzverfahren die Immobilien genutzt oder verwertet und damit die Gläubiger so gut wie möglich befriedigt werden können. Es gibt bereits Interessenten für die Bestandsimmobilien.“
„Die Aufarbeitung der Ursachen in der DEGAG-Gruppe ist komplex. Hierzu steht die Geschäftsleitung der Insolvenzverwaltung selbstverständlich zur Verfügung“.

Auch für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH sind Insolvenzanträge in Vorbereitung. Bei der DEGAG WI8 GmbH haben rund 2000 Anleger ca. 72 Mio. EUR Genussrechtskapital investiert. Bei der DEGAG Kapital GmbH handelt es sich um rund 1400 und ca. 46 Mio. EUR.

Hameln, den 28. Januar 2025
Bernd Klein
Vorstand der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG
Geschäftsführer der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH

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