Aktenzeichen: 3 IN 224/24
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 27.01.2025
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der nEcoTox GmbH, mit Sitz An der Neumühle 2, 76855 Annweiler, hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz umfangreiche Maßnahmen angeordnet, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Gläubigerinteressen zu schützen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landau in der Pfalz unter HRB 32745 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Dr. Ricki Rosenfeldt, wohnhaft in der Saarstraße 34, 76848 Lug, vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit Beschluss vom 27. Januar 2025 wurde Rechtsanwalt Jens Lieser, Lieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, Mannheim, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten.
Wesentliche Anordnungen des Gerichts
- Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Einschränkungen für Drittschuldner: Gläubigern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und auf einem neu einzurichtenden Verfahrenskonto zu verwalten.
- Zwangsvollstreckungen ausgesetzt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme von unbeweglichem Vermögen, werden untersagt oder eingestellt.
- Sicherung des Unternehmensbetriebs: Der vorläufige Insolvenzverwalter soll den Geschäftsbetrieb der nEcoTox GmbH fortführen, sofern dies der Erhaltung der Insolvenzmasse dient. Stilllegungen bedürfen der Zustimmung des Gerichts.
- Einsicht und Kontrolle: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
Verpflichtungen der Schuldnerin
Die Schuldnerin wurde angewiesen, umgehend Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufzunehmen und ein vollständiges Vermögensverzeichnis sowie eine Gläubiger- und Schuldnerliste vorzulegen. Diese Angaben müssen auf Verlangen des Gerichts an Eides statt versichert werden.
Ziel der Maßnahmen
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient der Sicherung der Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Durch die Überwachung und Kontrolle wird verhindert, dass sich die finanzielle Situation zum Nachteil der Gläubiger verändert.
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin sowie betroffene Gläubiger können gegen diesen Beschluss innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau, einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Eine Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Ausblick
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der nEcoTox GmbH umfassend prüfen und entscheiden, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist. Die kommenden Wochen sind für die Zukunft des Unternehmens und seiner Gläubiger entscheidend.