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Abweisung des Insolvenzantrags gegen die Viking’s Detektei UG mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36v IN 3502/24
Amtsgericht Charlottenburg, 24.01.2025

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Viking’s Detektei UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Muthesiusstraße 6, 12163 Berlin, den Antrag mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführerin Daniela Schweiger vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 254813 eingetragen.

Begründung der Entscheidung

Die Ablehnung des Insolvenzantrags erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Das Gericht stellte fest, dass die Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Daher ist eine Eröffnung des Verfahrens rechtlich ausgeschlossen.

Auswirkungen der Entscheidung

  • Für Gläubiger: Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen. Stattdessen müssen sie individuell versuchen, Ansprüche durchzusetzen.
  • Für die Schuldnerin: Ohne ein eröffnetes Insolvenzverfahren bleibt die finanzielle Situation der Viking’s Detektei UG ungeklärt. Es steht nun an, wie die Gesellschaft ihre laufenden Verpflichtungen eigenständig bewältigt.

Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von betroffenen Parteien mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder dessen Zustellung bzw. nach der Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
  • Einreichung: Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen. Eine elektronische Einreichung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags entfällt die Möglichkeit einer geordneten Insolvenzabwicklung für die Viking’s Detektei UG. Die Gesellschaft steht weiterhin in der Verantwortung, ihre finanzielle Lage zu klären und eine Lösung für die bestehenden Verpflichtungen zu finden.

Es bleibt abzuwarten, ob von Seiten der Gläubiger oder der Schuldnerin ein Rechtsmittel eingelegt wird oder ob die Entscheidung rechtskräftig wird.

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