Aktenzeichen: 7 IN 79/24
Amtsgericht Nordhorn, 23.01.2025
Das Amtsgericht Nordhorn hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ProHaus Beteiligungs GmbH, mit Sitz in der Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Dr. Frank Gussek vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HRB 131726 eingetragen.
Begründung der Entscheidung
Die Ablehnung des Insolvenzantrags erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Das Gericht stellte fest, dass die Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit endet das Verfahren, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Folgen der Entscheidung
- Für Gläubiger: Mit der Abweisung des Antrags entfällt die Möglichkeit, Forderungen im Rahmen eines zentralen Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Gläubiger sind stattdessen auf individuelle Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche angewiesen.
- Für die Schuldnerin: Ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bleibt die finanzielle Situation der ProHaus Beteiligungs GmbH ungeklärt. Die Abwicklung oder Sanierung erfolgt außerhalb eines geregelten Verfahrens.
Einblick in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nordhorn eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien können gegen diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde ist bei der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn einzulegen. Alternativ kann die Beschwerde über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (govello-1272440532986-000215867) übermittelt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Wird die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung vorgenommen, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Datum der Veröffentlichung.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie ist vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigtem zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Ausblick
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bleibt die ProHaus Beteiligungs GmbH ohne die Möglichkeit einer geregelten Abwicklung oder Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Es bleibt abzuwarten, ob von betroffenen Parteien ein Rechtsmittel eingelegt wird oder ob die Entscheidung rechtskräftig wird.